Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit pixelpublic GmbH

Erstellt von Nicolas Eggebrecht, Geändert am Di, 28 Mai um 6:09 NACHMITTAGS von Nicolas Eggebrecht

In der Welt der Datenverarbeitung spielt die Auftragsverarbeitung eine bedeutende Rolle. Dabei werden Daten im Auftrag eines Dienstleisters verarbeitet, was für viele Unternehmen von großer Bedeutung ist. Diese Dienstleister können von Lohnbüros bis hin zu Hosting-Anbietern reichen und sogar innovative Outsourcing-Lösungen wie SaaS umfassen.


Gemäß den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es von großer Wichtigkeit zu verstehen: Wenn es sich um eine Auftragsverarbeitung handelt, muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden. In diesem Vertrag werden nicht nur der Zweck und die Art der Verarbeitung festgelegt, sondern auch die spezifischen Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer klar definiert.


Wenn personenbezogene Daten von einem Dienstleister im Auftrag verarbeitet werden, spricht man von Auftragsverarbeitung. In diesem Fall ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) erforderlich, wie in Art. 28 DSGVO festgehalten.


Der Auftraggeber bleibt rechtlich weiterhin für die personenbezogenen Daten und deren Handhabung verantwortlich. Er muss die Auftragnehmer sorgfältig auswählen und regelmäßig ihre Tätigkeiten überprüfen.


Sie können einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit uns abschließen, in dem Sie dieses Formular ausfüllen:

https://www.pixelpublic.de/avv-vertrag/


Bitte beachten Sie, dass Sie alle Felder gewissenhaft ausfüllen. Insbesondere die Abschnitte "Gegenstand der Auftragsverarbeitung" und "Weisungsberechtigte Person/en bzw. Weisungsempfänger des Vertragspartners" sowie die Angaben zum "Datenschutzbeauftragter des Vertragspartners" sind relevant. 


Nach Absenden des Formulars erhalten Sie den Vertrag direkt per E-Mail zugeschickt.

Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. 




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