Fragen und Antworten zur Mehrwertsteuersenkung

Erstellt von Nicolas Eggebrecht, Geändert am Mo, 3 Aug, 2020 um 8:45 VORMITTAGS von Nicolas Eggebrecht

Für welchen Zeitraum gilt die Mehrwertsteuersenkung?

Die Mehrwertsteuersenkung ist befristet und gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.

Die Senkung der Mehrwertsteuer werden wir an alle Kunden mit Sitz in Deutschland weitergeben. Wir reichen die Mehrwertsteuersenkung damit an unsere Kunden weiter. Dabei halten wir uns an die Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), wonach sich die anwendbare Umsatzsteuer nach dem Ende der Abrechnungslaufzeit bemisst. Das Schreiben des BMF finden Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-30-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-final.pdf

Auf Grund der kurzfristigen Umstellung und des hohen technischen Aufwandes bitten wir um Verständnis, dass Leistungen auf der Webseite, dem Warenkorb und der Bestellübersicht mit 19 % MwSt. ausgezeichnet sind. Hierauf wird in einem Banner auf der Startseite und im Warenkorb hingewiesen. Alle Rechnungen ab dem 01.07.2020 werden jedoch zur Umstellung mit dem richtigen MwSt.-Satz versehen. Rechnungen vor dem 01.07. erfahren Korrekturläufe, sofern der Abrechnungszeitraum zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 endet.

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Gemäß den Anweisungen des Bundesministeriums für Finanzen bemisst sich der Umsatzsteuersatz bei Dauerschuldverhältnissen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Sofern das Abrechnungsende in den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 fällt, fallen 16 % Umsatzsteuer an, außerhalb dieses Zeitraums 19 %.

Beispiel 1: Am 02.08.2020 wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem Monat abgeschlossen. Es fallen 16 % Umsatzsteuer an, bis einschließlich Dezember 2020.
Beispiel 2: Am 02.08.2020 wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Es fallen 19 % Umsatzsteuer an.

Ja, das ist richtig so. Rechnungen, die bis zum 1. Juli 2020 erstellt werden, enthalten eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Nach dem 1. Juli 2020 werden alle Rechnungen korrigiert, die eine Leistung darüber hinaus beinhalten - sofern der Gesetzgeber nichts anderes beschließt. Zum Hintergrund: Abrechnungszeiträume sind entscheidend, ob die MwSt. mit 16 % oder mit 19 % ausgewiesen wird. Bis zum 30.06.2020 wurden alle Rechnungen per rechtlicher Vorgabe mit 19 %  besteuert und ausgewiesen. Fällt das Ende Ihres vertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraumes nun in den 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 so ist es uns möglich die MwSt. zu dem erniedrigten Satz von 16 % an Sie weiterzugeben. Außerhalb dieses Zeitraumes werden (oder wurden) Rechnungen mit 19 % ausgewiesen. Die Rechnungskorrektur erfolgt von unserer Seite automatisch, Sie müssen nichts unternehmen. Sollten Sie sonstige Fragen zu Ihrer Rechnung haben, dann wenden Sie sich bitte an: info@pixelpublic.de

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